BMF: Änderungen zum Jahresbeginn 2019
Das BMF hat in einer Meldung vom 10.12.2018 die nachfolgenden wichtigen Änderungen zum Jahresbeginn 2019 zusammengestellt. Erhalten Sie hier weitere Informationen zum Thema!
Das BMF hat in einer Meldung vom 10.12.2018 die nachfolgenden wichtigen Änderungen zum Jahresbeginn 2019 zusammengestellt. Erhalten Sie hier weitere Informationen zum Thema!
Mit Schreiben vom 7.12.2018 hat das BMF die Rechtsprechung des EuGH und des BFH umgesetzt, nach der eine sog. Briefkastenanschrift eine ausreichende Rechnungsangabe darstellt.
[vc_row el_class="css_individuell_posts"][vc_column css=".vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}"][vc_column_text]Hannover, Dezember 2018 – Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer hat dem Vorschlag des Vorstandes der [...]
Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer hat am heutigen Tag dem Vorschlag des Vorstandes zugestimmt und Prof. Dr. H.-Michael Korth zum Präsidenten der Wirtschaftsprüferkammer Niedersachsen ernannt. Seine Amtszeit beginnt zum Januar 2019. Wir beglückwünschen unseren Ehrenpräsidenten zu dieser Ernennung.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 8. November 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. JStG 2018) angenommen.
Das BMF hat mit Schreiben vom 26.11.2018, IV C 6 – S 2142/17/10002 :013, die Anlage SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) sowie die Anleitung zur Anlage EÜR für das Jahr 2018 bekanntgegeben.
Die Luft für den 6-%-Zinssatz im Steuerrecht wird dünn: Hier hat sich in den letzten Monaten – und insbesondere jüngst – einiges getan. Der Steuerrechtsausschuss des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) informiert über die aktuellen Entwicklungen.
Es gab sie schon einmal - die Steuerfreiheit für Arbeitgeberleistungen für den Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Steuerbefreiung entfiel zuletzt ab dem Veranlagungszeitraum 2004 im Rahmen der Umsetzung von Einsparvorschlägen mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004. Nun kehr das steuerfreie Job-Ticket zurück!
Bereits im Oktober hatte das BMF mehrere Erlasse zum GrEStG veröffentlicht. Nun wurden weitere gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu folgenden Punkten veröffentlicht.
Der BFH hat sich dem EuGH angepasst, wonach die Teilnahme an einem Wettbewerb (in diesem Fall: Pferderennen) grundsätzlich keine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung darstellt und somit einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch bei lediglich platzierungsabhängigen Preisgeldern verneint.