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BMF: Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019

Von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffene Steuerpflichtige, die noch nicht für den VZ 2019 veranlagt worden sind, können in den zeitlichen Grenzen des § 37 Absatz 3 Satz 3 EStG grundsätzlich eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen für 2019 beantragen.

Rückgängigmachung eines IAB und fehlende Hinzurechnung

Soweit in Anspruch genommene IABs nicht bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des jeweiligen Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres hinzugerechnet wurden, sind die IABs im Bildungsjahr rückgängig zu machen; die vorzeitige Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen vor Ablauf der Investitionsfrist ist zulässig.

Möglichkeit der Herabsetzung der VZ für 2019 über pauschalierten Vorschuss auf Verlustrücktrag

Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können daher ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr.

BMF-Diskussionsentwurf zur Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen in der Kritik

In diesem Jahr stehen die ersten Meldungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen an. Der DStV nimmt zum Diskussionsentwurf des BMF zur entsprechenden Verwaltungsauffassung Stellung. Angesichts der aktuellen Belastungen regt er u.a. eine großzügige Nicht-Beanstandungsregelung bei zeitlich verzögerten Meldungen an.

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