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Rahmenvertragspartner 2019

Der Deutsche Steuerberaterverband hat für 2019 ein umfangreiches Rahmenvertragspaket für seine Mitgliederverbände zusammengestellt. Ob Hotelübernachtung, Mietwagen, Wissensdatenbanken oder digitale Lösungen für Ihre Kanzlei, das umfangreiche Angebot finden Sie hier.

2019-02-06T08:35:54+01:0006.02.2019|Aktuelles, Meldungen|

Von getrennt lebenden Eltern getragene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Wer kann den Kostenabzug geltend machen?

Fraglich ist, bei welchem Elternteil die zusätzlich zum laufenden Kindesunterhalt gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (KV/PV-Beiträge) für ein Kind, für das Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld besteht, als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG abzugsfähig sind.

Krankenversicherungsbeiträge bei Mehrfachversicherung und Kostenabzug

Sofern ein Steuerpflichtiger sowohl Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung als auch freiwillig privat krankenversichert ist, kann er ausschließlich die Basis-Krankenversicherungsbeiträge (erhöht) nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG abziehen, die er an die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet.

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