Neue Revisionsverfahren beim BFH – Mai 2020
Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der interessantesten anhängigen Verfahren, die im Mai 2020 veröffentlicht wurden.
Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der interessantesten anhängigen Verfahren, die im Mai 2020 veröffentlicht wurden.
Liefert ein Verkäufer Waren über die Internetseite der Amazon Services Europe s.a.r.l. (Amazon) im Rahmen des Modells "Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon" (auch "fulfillment by amazon" bzw. "Paneuropäischer Versand durch Amazon"), ist Leistungsempfänger der Warenlieferung des Verkäufers nicht Amazon, sondern der Endkunde.
Die Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt werden ab 2. bzw. ab 15. Juni wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Für den Besuch des Finanzamts sind folgende Hinweise zu beachten.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 4. Mai 2020 (BStBl I S. 518) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert.
Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt freut sich, Luisa Mentele als neue Mitarbeiter in der Seminarabteilung des Verbandes begrüßen zu dürfen und wünschen ihr einen guten Start in der Seminarabteilung!
§ 129 Satz 1 AO erlaubt nur die Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten (sog. mechanische Versehen), die beim Erlass des Verwaltungsakts unterlaufen sind. § 129 AO ist dagegen nicht anwendbar, wenn dem Sachbearbeiter des FA ein Tatsachen- oder Rechtsirrtum unterlaufen ist oder er den Sachverhalt mangelhaft aufgeklärt hat.
Mit Schreiben vom 25. Mai 2020 teilte uns die Vizepräsidentin des Niedersächsischen Finanzgerichtes Petra Hager mit, dass das Finanzgericht derzeit nur eine Video-Konferenz-Anlage zur Verfügung hat, mit der auf der Gegenseite mit Beteiligten, die sich im OLG Oldenburg befinden, verhandelt werden kann.
Nach § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG können die (höheren) Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Nach Auffassung des Thüringer FG sind auch Taxikosten als Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel anzusehen.
Erleidet ein Mandant auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. Solche Krankheitskosten werden nach Auffassung des BFH nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst.
Der BFH hat mit Urteil vom 14. Januar 2020[1] die Tätigkeit eines selbständigen, auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalts als selbständiger externer Datenschutzbeauftragter gem. § 4f BDSG für verschiedene (meistens größere) Unternehmen den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugeordnet.