Beschränkt Steuerpflichtige und Pflichtbeiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen
Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen können bei der Besteuerung von Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger bislang nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Mit Schreiben vom 26. Juni 2019 hat die Finanzverwaltung nun auf die aktuelle Rechtsprechung des EuGH reagiert.

