Der Präsidiums-Blog: Aktuelle Informationen vom Präsidium
Ihr Präsidium informiert zu aktuellen Themen aus dem Verband und dem Berufsstand. Heute mit Christian Böke, Präsident Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt.
Ihr Präsidium informiert zu aktuellen Themen aus dem Verband und dem Berufsstand. Heute mit Christian Böke, Präsident Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt.
Studierende können Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Auslandsemester als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen. Dies hat der BFH mit Urteil vom 03.12.2020 - VI R 3/18 entschieden.
Seit sich die Umsatzbesteuerung bei Gutscheinen danach unterscheidet, ob ein Einweck- oder Mehrzweck-Gutschein vorliegt, stellen sich viele Praxisfragen. Diese gewinnen durch die temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze eine besondere Brisanz. Zwei BMF-Schreiben schaffen nun mehr Klarheit.
Im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Besprechung des Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) mit Vertretern des Steuerberaterverbandes sowie der Steuerberaterkammer wies das LStN auf folgende Punkte hin.
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) liegt als Regierungsentwurf vor und sieht eine Reihe interessanter Änderungen vor.
Die Finanzgerichte dürfen eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Verhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die nach Maßgabe der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen.
Erneut hat sich unser Verbandspräsident Christian Böke an Finanzminister Hilbers aus Niedersachsen gewandt und mit Nachdruck eine Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen des VZ bis 31.05.2021 angemahnt. Darüber hinaus fordert Präsident Böke die Einstufung des Berufsstandes als „systemrelevant“.
Die NBank bietet für Unternehmen des Gaststättengewerbes ein neues Investitionsförderprogramm an, wenn diese Unternehmen den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie durch neue Investitionsvorhaben entgegenwirken wollen. Für investive Qualitätsverbesserung des Angebots können sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.
Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können ab sofort alle im November vom zweiten Lockdown Betroffenen die staatliche Novemberhilfe beantragen.
Der BFH hat sich mit Urteilen vom 16. Juni 2020[1] zur Unzumutbarkeit der Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung in elektronischer Form geäußert. Einkommensteuer-Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, wenn Gewinneinkünfte erzielt werden.