Leistungen ausländischer Unternehmer im Rahmen von Messen
Für Unternehmer mit Sitz im Ausland, die ihre Leistungen auf Messen in Deutschland anbieten, ist es nicht leicht zu verstehen, welchen steuerlichen Pflichten sie in Deutschland unterliegen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat aktuell die wichtigsten Regeln in einem Merkblatt kurz und prägnant zusammengefasst.