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Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG: Gewinndefinition und bedeutsame Übergangsregelung

Als Reaktion auf die Rspr. zum sog. Zwei- und Mehrkontenmodell hat der Gesetzgeber den betrieblichen Schuldzinsenabzug durch § 4 Abs. 4a EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1998 enden, eingeschränkt. Betrieblich veranlasste Schuldzinsen sind danach nicht abziehbar, soweit sie auf Überentnahmen entfallen.

Evaluierung der Coronakrise für das Jahr 2020 in den Freien Berufen

Im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) befasst sich das Institut für Freie Berufe (IFB) aktuell mit der Evaluierung der Coronakrise für das Jahr 2020. Hierfür sollen Angehörige der Freien Berufe sowohl rückblickend als auch aktuell zu ihrer wirtschaftlichen Situation, der Bewertung der getroffenen Hilfsmaßnahmen und den Problematiken dabei befragt werden.

2021-02-17T11:04:41+02:0017.02.2021|Aktuelles, Meldungen|

Steuerfreie Wohnungsüberlassung (§ 8 Abs. 2 Satz 12 EStG)

Der Ansatz eines Sachbezugs für eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwecken überlassene Wohnung unterbleibt, soweit das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts und dieser nicht mehr als 25 EUR je Quadratmeter ohne umlagefähige Kosten im Sinne der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten beträgt.

2021-06-04T06:47:59+02:0017.02.2021|Einkommen- und Lohnsteuer, Mitarbeiter-Info|

BMF: Bewertung von Sachbezügen nach § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG

Der Bundesfinanzhof hat zur Bewertung von Sachbezügen nach § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG mit Urteil vom 7. Juli 2020 - VI R 14/18 - u.a. entschieden, dass ein Sachbezug grundsätzlich auch anhand der Kosten des Arbeitgebers bemessen werden kann, wenn eine Ware oder Dienstleistung an Endverbraucher in der Regel nicht vertrieben wird.

Steuersatzminderung für Gastronomie bis Ende 2022

Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat am 3.2.2021 beschlossen, den verringerten Mehrwertsteuersatz für die Abgabe von Speisen in Restaurants und Cafés bis Ende 2022 beizubehalten. Ursprünglich ist die Regelung bis Ende Juni 2021 befristet gewesen. Das konkrete Gesetzgebungsverfahren bleibt natürlich noch abzuwarten.

2021-02-15T08:38:50+02:0015.02.2021|Aktuelles, iFrame, Meldungen|
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