BFH zur Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I und II
Der BFH hat in zwei Entscheidungen zur Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I und II genommen. Lesen Sie hier mehr zu dieser steuerrechtlichen Entscheidung!
Der BFH hat in zwei Entscheidungen zur Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I und II genommen. Lesen Sie hier mehr zu dieser steuerrechtlichen Entscheidung!
Die zusammen mit der „normalen“ Erhöhung der Renten erfolgende Angleichung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau stellt eine regelmäßige Rentenanpassung im Sinne des EStG dar. Sie kann daher nicht zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Altersrente führen.
Die OFD NRW hat sich zur Anwendung der 10 Tagefrist geäußert. Danach ist als „kurze Zeit“ i.S.d. § 11 EStG ein Zeitraum bis zu 10 Tagen anzusehen. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen bzw. Ausgaben fällig und geleistet worden sein.
Ist ein Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer möglich, müssen die dem Grunde nach abziehbaren Kosten ermittelt werden. Das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Kurzinformation Nr. 2020/01 detaillierter als die SenFin Bremen zu dieser Thematik Stellung bezogen.
Das FG Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für die Anlage eines rollstuhlgerechten Weges im Garten eines Einfamilienhauses nicht zwangsläufig sind, wenn sich auf der anderen Seite des Hauses eine Terrasse befindet, die mit dem Rollstuhl erreichbar ist.
Der Handelsbilanzwert für eine Rückstellung bildet auch nach Inkrafttreten des BilmoG gegenüber einem höheren steuerrechtlichen Rückstellungswert die Obergrenze. Dies hat der BFH in seiner Entscheidung vom 20.11.2019 – XI R 46/17 bestätigt.
Die für die Grunderwerbsteuer geltende Steuerbegünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG stellt keine unionsrechtlich verbotene Beihilfe dar. Danach ist auch der Fall begünstigt, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen verschmolzen wird.
Die Bundesregierung hat am 19.2.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Grundrente für langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen beschlossen. Die Grundrente soll zum 1.1.2021 eingeführt werden.
Aufwendungen für die (Erst- oder Zweit-) Herstellung von Zuleitungsanlagen eines Gebäudes zum öffentlichen Kanal gehören zu den Herstellungskosten des Gebäudes, soweit die Kosten für Anlagen auf privatem Grund und nicht für Anlagen der Gemeinde außerhalb des Grundstücks entstanden sind.
Herzlich laden wir Sie zu dem neuen Netzwerkfrühstück "Tax & Breakfast" in der Villa Tramm ein. Neben dem leiblichen Wohl stehen das gemeinsame Miteinander und der Austausch zu aktuellen Themen im Fokus.