Vorab entstandene Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung
Einen weiteren interessanten und praxisbedeutsamen Sachverhalt hat der BFH mit Urteil v. 23. Oktober 2019 entschieden. Das FG Berlin-Brandenburg ließ vorab einen Kostenabzug zu. Nach Auffassung des BFH hat das FG Berlin-Brandenburg die Aufwendungen für die Wohnung allerdings zu Unrecht als Werbungskosten anerkannt.