Wir trauern um unser Ehrenvorstandsmitglied Horst Meyer
Am vergangenen Sonntag, dem 26. April, verstarb unser langjähriges Mitglied Steuerberater Horst Meyer. Über viele Jahre war Horst Meyer eine tragende Säule unseres Verbands.
Am vergangenen Sonntag, dem 26. April, verstarb unser langjähriges Mitglied Steuerberater Horst Meyer. Über viele Jahre war Horst Meyer eine tragende Säule unseres Verbands.
In einem Schreiben an den niedersächsischen Wirtschaftsminister Bernd Althusmann hat sich Präsident Christian Böke dafür eingesetzt, dass künftig auch Steuerberaterinnen und Steuerberater von der Förderung „Digitalbonus Niedersachsen“ profitieren.
Von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffene Steuerpflichtige, die noch nicht für den VZ 2019 veranlagt worden sind, können in den zeitlichen Grenzen des § 37 Absatz 3 Satz 3 EStG grundsätzlich eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen für 2019 beantragen.
Mit Urteil v. 3. September 2019[1] hat der BFH entschieden, dass die Einziehung einer Forderung, die von einem Dritten unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, keine „Veräußerung“ i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG darstelle.
Einen weiteren interessanten und praxisbedeutsamen Sachverhalt hat der BFH mit Urteil v. 23. Oktober 2019 entschieden. Das FG Berlin-Brandenburg ließ vorab einen Kostenabzug zu. Nach Auffassung des BFH hat das FG Berlin-Brandenburg die Aufwendungen für die Wohnung allerdings zu Unrecht als Werbungskosten anerkannt.
Soweit in Anspruch genommene IABs nicht bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des jeweiligen Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres hinzugerechnet wurden, sind die IABs im Bildungsjahr rückgängig zu machen; die vorzeitige Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen vor Ablauf der Investitionsfrist ist zulässig.
Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe monatlicher oder vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag nach § 109 Absatz 1 AO verlängert werden.
Unternehmen, die coronabedingt in diesem Jahr mit einem Verlust rechnen, erhalten eine Liquiditätshilfe. Sie können daher ab sofort neben den bereits für 2020 geleisteten Vorauszahlungen auch eine Erstattung von für 2019 gezahlte Beträge bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen, und zwar auf Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustes für das aktuelle Jahr.
Auf der Sitzung des Koalitionsausschusses am 22. April 2020 beschlossen die Koalitionspartner folgende weitere Maßnahmen, um soziale und wirtschaftliche Härten der Corona-Krise abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen.
In diesem Jahr stehen die ersten Meldungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen an. Der DStV nimmt zum Diskussionsentwurf des BMF zur entsprechenden Verwaltungsauffassung Stellung. Angesichts der aktuellen Belastungen regt er u.a. eine großzügige Nicht-Beanstandungsregelung bei zeitlich verzögerten Meldungen an.