BMF: Umsatzsteuerliche Behandlung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen
Das BMF hat mit Schreiben vom 2. November 2020 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen Stellung genommen.
Das BMF hat mit Schreiben vom 2. November 2020 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen Stellung genommen.
Am 29.10.2020 hat der Bundestag das Zweite Familienentlastungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll darauf abzielen, Familienleistungen zu verbessern, mit steigenden Preisen verbundene höhere Existenzminima steuerpflichtiger Personen und ihrer Kinder zu berücksichtigen und die Wirkung der kalten Progression auszugleichen.
Am 29.10.2020 hat der Bundestag das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen verabschiedet.
Das BMF hat gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt.
Mit Urteil vom 13.08.2020 – VI R 1/17 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Zahlung eines Verwarnungsgeldes durch den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer führt, der die Ordnungswidrigkeit (Parkverstoß) begangen hat.
Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind als Erlöse aus „Konzerten vergleichbare(n) Darbietungen ausübender Künstler“ steuersatzermäßigt, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht eines „Durchschnittsbesuchers“ den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 10.06.2020 (V R 16/17).
Das Projekt „NACHDIGAL“ hat das Ziel, das datenschutzsichere Nachreichen von digitalen Anlagen (zur Steuererklärung) technisch zu ermöglichen. Gleichfalls ist mit dem Projekt der datenschutzsichere Versand von sonstigen Nachrichten nebst Anhängen an die Finanzverwaltung angegangen worden.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 9. April 2020 (BStBl I 2020, 503) nach Einfügung des § 3 Nummer 11a in das Einkommensteuergesetz mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19. Juni 2020 (BGBl. I 2020, 1385) wie folgt neu gefasst.
Mit der ESt-Erklärung 2019 wurde begonnen, die Erklärungsvordrucke modular aufzubauen. Dieser Aufbau wird mit den Erklärungsvordrucken 2020 fortgeführt. Diskutiert wurde innerhalb der FinVerw., auf die Eintragung der von Dritten übermittelten Daten bei elektronischen Steuerklärungen zu verzichten. Offensichtlich aus technischen Gründen sollen diese Daten auch weiterhin anzugeben sein. Eine Bindungswirkung an diese Daten existiert nach wie vor nicht.
Nach dem 31. Dezember 2020 kommt es zu weitreichenden Änderungen - unabhängig vom Ausgang der laufenden Verhandlungen. Hier wichtige Informationsangebote im Überblick.