Nachreichung von digitalen Belegen (NACHDIGAL) ab Ende November möglich

 

Das Projekt „NACHDIGAL“ hat das Ziel, das datenschutzsichere Nachreichen von digitalen Anlagen (zur Steuererklärung) technisch zu ermöglichen. Gleichfalls ist mit dem Projekt der datenschutzsichere Versand von sonstigen Nachrichten nebst Anhängen an die Finanzverwaltung angegangen worden. 

Für diese Serviceangebote sind jeweils Formulare konzipiert, die über „Mein ELSTER“ zum Finanzamt gelangen. Auch die weiteren, am Markt bestehenden Softwareanbieter für Steuererklärungsprogramme sollen die Formulare über die ERiC-Schnittstelle in ihr Angebot integrieren können. 

Auf Anfrage des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt hat das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt mitgeteilt, dass die Übermittlungsmöglichkeit von Belegen mit dem Verfahren NACHDIGAL mit einem ELSTER-Release am 25.11.2020 in allen Bundesländen für eine Nutzung freigeschaltet wird. In ELSTER ist es dann möglich, bei einigen Formularen auch Anhänge an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Das betrifft die Formulare Einspruch, Fristverlängerungsantrag, Vorauszahlungsantrag, Sonstige Nachricht und Belege zu Steuererklärungen (neues Formular in Mein ELSTER). 

 

 

Stand: 29.10.2020