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Stromlieferung als selbstständige Hauptleistung zur Vermietung

Wenn Strom über eine Photovoltaikanlage vom Vermieter erzeugt und an die Mieter geliefert wird, handelt es sich dabei im Regelfall nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der steuerfreien Vermietung. Entscheidend für die Selbstständigkeit der Stromlieferung ist, dass der Mieter die Möglichkeit hat, den Stromanbieter frei zu wählen.

2021-06-02T08:26:02+02:0014.04.2021|Aktuelles, Meldungen, Umsatzsteuer|
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