Nachträgliche Berechtigung zum Widerruf einer Pensionszusage
Für viele GmbHs sind die finanziellen Verpflichtungen, die mit einer Pensionszusage an den oder die Gesellschafter-Geschäftsführer in „guten Jahren“ ausgesprochen wurden, im Laufe der Zeit und bei rückläufigen Gewinnen lästig und wenn nicht sogar existenzgefährdend, so doch hinderlich beispielsweise bei einem geplanten Betriebsübergang oder -verkauf ...