EuGH-Vorlage zur Kleinunternehmerregelung
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) soll auf Vorlage des BFH klären, ob für die Kleinunternehmerregelung in Fällen der sog. Differenzbesteuerung auf die Handelsspanne abzustellen ist.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) soll auf Vorlage des BFH klären, ob für die Kleinunternehmerregelung in Fällen der sog. Differenzbesteuerung auf die Handelsspanne abzustellen ist.
Steuerpflichtige sind nicht berechtigt, bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen.
Wird dem Mitarbeiter zum Besuch eines Fitnessstudios ein Mitgliedsausweis durch den Arbeitgeber ausgehändigt, der zur Nutzung der teilnehmenden Einrichtungen für den Zeitraum eines Jahres berechtigt, fließt dem Arbeitnehmer nach bisheriger Verwaltungsauffassung ein daraus resultierender geldwerter Vorteil im Zeitpunkt der Überlassung des Mitgliedsausweises für den gesamten Zeitraum zu.
Der BFH hat sich mit Urteil vom 22. Februar 2018 zu Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestandes geäußert. Nach Auffassung des BFH stellen derartige Gutschriften keinen gegenwärtig zufließenden Arbeitslohn dar.
Die Finanzverwaltung veröffentlicht jährlich ein Lohnsteuer-Handbuch. Das Lohnsteuer-Handbuch enthält die für den Lohnsteuerabzug geltenden Vorschriften des EStG, der EStDV, der LStDV und der LStR.
Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) hat das Informationsblatt „Unterstützung des Finanzamts bei der maschinellen Verarbeitung von Erklärungen“ überarbeitet (Stand: Mai 2018).
Die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind seit dem 25.5.2018 auch von Steuerberatungskanzleien zu berücksichtigen. Zur Unterstützung der Praxis haben der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) nun ein Muster bereitgestellt.
Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn und deshalb erst in der Auszahlungsphase zu versteuern.
Beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen kann sich die erforderliche Angabe des Leistungszeitpunkts aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn davon auszugehen ist, dass die Leistung im Monat der Rechnungsausstellung bewirkt wurde.
Mit Schreiben vom 29.5.2018 (IV A 4 – S 0316/13/10005 :054) hat das BMF den Anwendungserlass zu § 146b AO (Kassen-Nachschau) veröffentlicht. Die Regelung wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 neu eingefügt und ist seit 1.1.2018 anzuwenden.