Kindergeld/Kinderfreibetrag: Abgrenzung Erstausbildung vs. Zweitausbildung
Die Abgrenzung zwischen einer erstmaligen Ausbildung und einer weiteren Ausbildung ist bedeutsam, weil nur im Falle einer weiteren Ausbildung eine Erwerbstätigkeit des in Ausbildung befindlichen Kindes zu einer Versagung des Kindergeldes bzw. des Kinderfreibetrags führen kann. Der BFH hat sich nun näher zur Abgrenzung zwischen einer Erstausbildung und einer weiteren Ausbildung geäußert.

