Headhunter-Kosten und Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 19 EStG
Steuerfrei sind auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Die Steuerfreiheit scheidet jedoch dann aus, wenn die übernommenen Leistungen einen überwiegenden Belohnungscharakter haben.

