BMWi: Neustarthilfe für Beschäftigte in Darstellenden Künsten
Neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten sollen auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen bekommen. Mit der geplanten Regelung werden „freie“, also nicht fest angestellte Schauspieler und vergleichbare Beschäftigte, unterstützt.

