BMF: Ergänzungen und Klarstellungen zur Umsatzsteuersatz-Absenkung
Ergänzend zum BMF-Schreiben v. 30.06.2020, BStBl I 2020, 584, hat das BMF in einem weiteren Anwendungsschreiben für die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01.07.2020 und zu deren Anhebung zum 01.01.2021 Klarstellungen und Ergänzungen vorgenommen.

