Aktuelle Entwicklungen im Sanierungs- und Insolvenzrecht auf dem DStV-YouTube-Kanal
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) liegt als Regierungsentwurf vor und sieht eine Reihe interessanter Änderungen vor.
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) liegt als Regierungsentwurf vor und sieht eine Reihe interessanter Änderungen vor.
Die Finanzgerichte dürfen eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Verhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die nach Maßgabe der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen.
Erneut hat sich unser Verbandspräsident Christian Böke an Finanzminister Hilbers aus Niedersachsen gewandt und mit Nachdruck eine Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen des VZ bis 31.05.2021 angemahnt. Darüber hinaus fordert Präsident Böke die Einstufung des Berufsstandes als „systemrelevant“.
Die NBank bietet für Unternehmen des Gaststättengewerbes ein neues Investitionsförderprogramm an, wenn diese Unternehmen den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie durch neue Investitionsvorhaben entgegenwirken wollen. Für investive Qualitätsverbesserung des Angebots können sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.
Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können ab sofort alle im November vom zweiten Lockdown Betroffenen die staatliche Novemberhilfe beantragen.
Der BFH hat sich mit Urteilen vom 16. Juni 2020[1] zur Unzumutbarkeit der Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung in elektronischer Form geäußert. Einkommensteuer-Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, wenn Gewinneinkünfte erzielt werden.
Mehraufwendungen eines Arbeitnehmers für die Verpflegung, die während einer Auswärtstätigkeit entstehen, sind durch Ansatz von Verpflegungspauschalen als Werbungskosten zu berücksichtigen.
Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.
Der BFH hat im Urteil vom 13. Juni 2018, I R 94/15 entschieden, dass keine Nichtberücksichtigung i. S. von § 8 Absatz 3 Satz 5 KStG vorliegt, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung bei der Veranlagung des Gesellschafters zwar nicht erfasst worden ist, jedoch nach Maßgabe von § 8b Absatz 1 KStG ohnehin hätte außer Ansatz bleiben müssen (2. Leitsatz).
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13.05.2020 – VI R 4/18 entschieden, dass die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße nicht als haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistungen, die in einer Werkstatt erbracht werden, nicht nach § 35a EStG begünstigt sind.