Corona-Krise: Kinderzähler und Kurzarbeitergeld
Gesetzlich ist es nicht zwingend erforderlich, dass ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung auf den bundeseinheitlichen Vordrucken zum Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren gestellt wird. Eine Antragsstellung kann grundsätzlich auch formlos erfolgen.

