BfJ: Vor 1.3.2021 kein Ordnungsgeldverfahren für die verspätete Offenlegung von Jahresabschlüssen 2019!

Der DStV und seine Mitgliedsverbände hatten sich hierfür stark gemacht. Verbandspräsident Christian Böke begrüßt diese Entscheidung: „Wir freuen uns sehr, dass eine zentrale Forderung der Verbände umgesetzt wurde! Dies schafft eine dringend notwendige Entlastung des Berufsstandes.“

2021-06-04T08:50:01+02:0015.12.2020|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, iFrame, Meldungen|
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