Themenübersicht Aktuelles Steuerrecht 4/2019
Folgende Themen werden in der Vortragsreihe des Aktuellen Steuerrechts 4/2019 behandelt!
Folgende Themen werden in der Vortragsreihe des Aktuellen Steuerrechts 4/2019 behandelt!
Mitarbeiter*innen erfolgreich zu führen erfordert Empathie, Fingerspitzengefühl und Aufmerksamkeit, gerade in Zeiten des digitalen Wandels. Nur wer sich selbst authentisch verhält, kann auch andere überzeugen. Mit dieser neuen Qualifikation können Sie in 3 Schritten zu authentischer Führung gelangen.
Das FG Münster hat entschieden, dass es nicht zu außergewöhnlichen Belastungen führt, wenn Eltern Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für eine Kapazitätsklage mit dem Ziel tragen, ihrem Kind einen Studienplatz zu verschaffen.
Der Eigentumsverlust durch Enteignung ist keine Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Dies hat der BFH mit Urteil vom 23.7.2019 (Az. IX R 28/18) zu § 23 EStG entschieden, da der Entzug des Eigentums ohne maßgeblichen Einfluss des Steuerpflichtigen stattfindet.
Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne, wie der BFH mit Urteil vom 3.7.2019 – VI R 36/17 entschieden hat. Im Streitfall hatte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb kostenlos bereitgestellt.
Das BMF hat sein Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer vom 18.1.2016 (BStBl I 2016, 85) um aktuelle BFH-Rechtsprechung ergänzt. So stellt das BMF etwa in Randnummer 8a klar, dass bei Zertifikaten, die im Zeitpunkt der Endfälligkeit keine Zahlungen vorgesehen, weil der Basiswert eine nach den Emissionsbedingungen vorgesehene Bandbreite verlassen hat.
Damit Share Deals nicht grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer befreit sind und als Gestaltungsmöglichkeit zur Steuerminderung genutzt werden können, hat der Gesetzgeber Ersatztatbestände für die Übertragung von Anteilen geschaffen.
Gemeinnützige Körperschaften dürfen ihre Mittel nur für ihre satzungsmäßig steuerbegünstigte Zwecke verwenden. „Mittel“ sind sämtliche Vermögenswerte der Körperschaft, unabhängig davon, ob sie dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung unterfallen oder nicht, und auch unabhängig davon, ob sie überhaupt geeignet sind, die Satzungszwecke zu erfüllen.
Die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen steht im pflichtgemäßen Ermessen der Vollstreckungsbehörde. Die Formulierung „Finanzbehörden können vollstrecken“ sei missverständlich, denn es gebe praktisch kein Ermessen hinsichtlich des „Ob“ der Vollstreckung.
Stückzinsen sind nach Einführung der Abgeltungsteuer ab dem Veranlagungszeitraum 2009 als Teil des Gewinns aus der Veräußerung einer sonstigen Kapitalforderung gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig.