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News2022-02-14T09:28:21+01:00

BFH: Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück

Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne, wie der BFH mit Urteil vom 3.7.2019 – VI R 36/17 entschieden hat. Im Streitfall hatte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb kostenlos bereitgestellt.

BMF: Einzelfragen zur Abgeltungsteuer

Das BMF hat sein Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer vom 18.1.2016 (BStBl I 2016, 85) um aktuelle BFH-Rechtsprechung ergänzt. So stellt das BMF etwa in Randnummer 8a klar, dass bei Zertifikaten, die im Zeitpunkt der Endfälligkeit keine Zahlungen vorgesehen, weil der Basiswert eine nach den Emissionsbedingungen vorge­sehene Bandbreite verlassen hat.

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