Das neue Netzwerkfrühstück: Tax & Breakfast
Herzlich laden wir Sie zu dem neuen Netzwerkfrühstück "Tax & Breakfast" in der Villa Tramm ein. Neben dem leiblichen Wohl stehen das gemeinsame Miteinander und der Austausch zu aktuellen Themen im Fokus.
BMF: Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen
Die Finanzverwaltung hat auf jüngere Rechtsprechung und Gesetzgebungsvorhaben im Zusammenhang mit Zusatzleistungen und Gehaltsumwandlungen reagiert und stellt klar, wann vom Tatbestand "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" auszugehen ist.
BFH: Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern
Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es nicht als Unternehmer tätig. Dies hat der Bundesfinanzhof entgegen bisheriger Rechtsprechung mit entschieden.
BFH: Anwendung des § 129 AO
Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs hat entschieden, dass ein bestandskräftiger Steuerbescheid nicht mehr vom Finanzamt nach § 129 AO berichtigt werden kann, wenn die fehlerhafte Festsetzung nicht auf einem bloßen "mechanischen Versehen" beruht.
BMF: Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2020
Der Anleger eines Publikums-Investmentfonds hat als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2020 gilt gemäß § 18 Abs. 3 InvStG beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres - also am 4.1.2021 - zugeflossen.

