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News2022-02-14T09:28:21+01:00

EU-Wettbewerbsaufsicht gibt deutsche Sanierungsklausel frei

Die Europäische Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die „Sanierungsklausel“ in § 8c Abs. 1a KStG keine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften darstellt. Die Sanierungsklausel ermöglicht es einem notleidenden Unternehmen, Verluste in einem bestimmten Jahr mit Gewinnen in zukünftigen Jahren zu verrechnen, trotz Veränderungen in der Aktionärsstruktur.

24.01.2020|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

BFH: Verfassungsmäßigkeit des SolZ in 2011 und im Zusammenspiel mit der Gewerbesteuer

Die Erhebung des Solidaritätszuschlags war im Jahre 2011 verfassungsgemäß. Darüber hinaus ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags, soweit er nicht auf gewerbliche Einkünfte entfällt, ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln ist.

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