Muster-Verfahrensdokumentation V2.0 zur ordnungsmäßigen Kassenführung für Kassensystem-Anwender
Der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik e.V. hat auf seiner Internetseite eine aktualisierte Muster-Verfahrensdokumentation für Kassensystem-Anwender zum kostenfreien Download veröffentlicht.
SG Stuttgart: Beurteilung der Selbstständigkeit einer Steuerberaterin
Das Sozialgericht Stuttgart hat am 16.01.2020 entschieden, dass eine Steuerberaterin dann eine selbstständige Tätigkeit ausübt, wenn sie nach dem zugrundeliegenden Beratervertrag weisungsfrei und eigenverantwortlich Mandate übernimmt, nicht in den Betrieb der Steuerkanzlei eingegliedert ist und keinen festen Stundenlohn erhält, sondern eine reine Umsatzbeteiligung.
BFH: Betriebsvermögen kann auch ohne Missbrauchsabsicht begünstigungsschädliches „junges Verwaltungsvermögen“ sein
Hat ein Betrieb binnen zweier Jahre vor einem Erbfall oder einer Schenkung Verwaltungsvermögen aus Eigenmitteln erworben oder umgeschichtet, fällt insoweit die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Begünstigung des Betriebsvermögens fort.
Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 (§ 111 EStG)
Auf Antrag der steuerpflichtigen Person ist bei der Steuerfestsetzung für den VZ 2019 ein vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen. Der vorläufige Verlustrücktrag beträgt pauschal 30 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des VZ 2019. Alleinige Voraussetzung für die Berücksichtigung eines vorläufigen Verlustrücktrags für 2020 ist die Herabsetzung der Vorauszahlungen für den VZ 2020 auf null Euro (vgl. § 111 Abs. 1 Satz 1 und 3 EStG).
Anpassung von Vorauszahlungen für 2019 (§ 110 EStG)
Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29. Juni 2020 (BGBl I S. 1512) wurde die bisher im Verwaltungswege eröffnete Möglichkeit zur Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags aus 2020 gesetzlich verankert, modifiziert und erweitert.