Aktuelle Hinweise und Unterstützung der DATEV zur Corona-Krise
Finden Sie hier hilfreiche Infos der DATEV zum Prozess Lohnbearbeitung und ein Dialogseminar „Kurzarbeitergeld statt Kündigung“!
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Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG), Folgendes!
Das BMF hat mit Schreiben vom 19.3.2020 zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus Stellung genommen
Diese Frage ist bisher höchstrichterlich nicht entschieden. Zulässig ist jedenfalls das bloße Ausfüllen des Antragsformulars für die Beantragung von Kurzarbeitergeld für den Mandanten. Nicht beraten dürfen Steuerberater ihre Mandanten in arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Frage von betriebsbedingten Kündigungen.
In den nächsten Tagen werden wir weiterhin aktuelle Informationen, Arbeitshilfen, Muster-Anträge und Ähnliches veröffentlichen. Wenn Sie Informationen vermissen oder welche entdeckt haben, die für andere Kolleginnen und Kollegen hilfreich sein könnten, kontaktieren Sie uns gerne!
Die Auswirkungen der Corona-Epidemie treffen zunehmend auch die Wirtschaft. Die niedersächsische Landesregierung bietet zahlreiche Unterstützungsangebote für betroffene Unternehmen.
Unseren telefonischen Auskunftsdienst erreichen derzeit viele Fragen zum Thema „Kurzarbeitergeld“. Nachfolgend zwei Neuerungen, die besonders häufig in der Praxis noch nicht bekannt sind.
Eine freiwillige Quarantäne oder ein generelles (gesundheitsunabhängiges) Tätigkeitsverbot (z.B. Betriebsschließungen im Einzelhandel) durch Verordnungen der Landesregierungen nach § 32 Satz 1 Infektionsschutzgesetz eröffnen keinen Entschädigungsanspruch nach § 56 Absatz 3 Infektionsschutzgesetz.
Die nachfolgenden „FAQs“ sollen für den Umgang mit dem neuartigen Coronavirus eine erste Orientierung bieten. Wir empfehlen bei Erkrankungen und Verdachtsfällen umgehend mit dem zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen und mit diesem die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Auf der folgenden Seite der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie alle Infos, wenn Sie sich über Kurzarbeitergeld informieren möchten, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen. Die hier eingestellten Informationen gelten sowohl, wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch andere konjunkturellen Ursachen entstehen.