Bundestag beschließt Drittes Corona-Steuerhilfegesetz
Der Bundestag hat am 26.2.2021 den Gesetzentwurf „zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz, BT-Drucks. 19/26544) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/26970) beschlossen.

