Beiträge an Fitnessstudios in coronabedingten Schließzeiten
Die OFD Nordrhein-Westfalen hat aktuell zu der Frage Stellung genommen, wie mit Beitragsfortzahlungen während der coronabedingten behördlichen Schließung steuerlich umzugehen ist. Es gilt nach einer Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene.