FG Niedersachsen: Kein Anspruch auf Akteneinsicht auf dem Gebiet der Einkommensteuer nach DSGVO
Die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind im Bereich des Steuerrechts nur auf harmonisierte Steuern, wie etwa die der Umsatzbesteuerung, anwendbar, nicht dagegen auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen.