Verfassungsmäßigkeit des Abzinsungssatzes für Rückstellungen auf dem Prüfstand!
Nach Auffassung des FG Münster ist der Zinssatz für die Abzinsung von Rückstellungen für Verpflichtungen verfassungsgemäß. Die Wertungen der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes bei der Vollverzinsung seien nicht übertragbar. [...]

