Änderung der StBVV
Die Änderungen der StBVV treten voraussichtlich zum 1. Juli 2020 als Teil der „5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ in Kraft. Die wesentlichen Änderungen im Überblick finden Sie hier.
Die Änderungen der StBVV treten voraussichtlich zum 1. Juli 2020 als Teil der „5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ in Kraft. Die wesentlichen Änderungen im Überblick finden Sie hier.
Zur Bewältigung der Corona-Krise hat die sich Große Koalition am 3.6.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie ein Zukunftspaket geeinigt. Um Sie diesbezüglich bei Mandantenanfragen zu unterstützen, finden Sie im geschützten Mitgliederbereich unter "Downloads" ein Muster für ein Mandantenrundschreiben.
Mit einem Schreiben vom 28. April 2020 hatte sich Präsident Christian Böke dafür eingesetzt, dass auch die steuerberatenden Berufe in den Digitalbonus Niedersachsen als förderfähige Gruppe aufgenommen werden.
Das BMF hat eine Formulierungshilfe für einen von den Koalitionsfraktionen einzubringenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vorgelegt.
Die Große Koalition hat am 3.6.2020 im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets beschlossen, die Umsatzsteuersätze befristet vom 1.7.2020 – 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % zu senken. Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die zutreffende Anwendung des Steuersatzes kommt es darauf an, wann die Leistung ausgeführt worden ist.
Am 5.6.2020 hat der Bundesrat der Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Vorschriften zugestimmt. Diese enthält u.a. auch Anpassungen der StBVV. Folgende Punkte der Mantelverordnung sind hervorzuheben!
Wenige Tage nach dem Bundestag stimmte am 5. Juni 2020 auch der Bundesrat zahlreichen Steuerhilfen in der Corona-Krise zu. Damit gab er u. a. grünes Licht für die auf ein Jahr befristete Mehrwertsteuerabsenkung für Speisen in der Gastronomie.
Der BFH hat mit Urteil vom 6. Juni 2019 – V R 18/18 entschieden, dass die vom Arbeitgeber übernommenen Maklerkosten für die Wohnungssuche von Arbeitnehmern weder ein tausch-ähnlicher Umsatz noch eine Entnahme sind.
Im Rahmen der zweiten Terminreihe des Aktuellen Steuerrechts für Kollegen sowie für Mitarbeiter 2020 gibt es die Möglichkeit, an einem Präsenztermin oder einem Webinar teilzunehmen. Die benötigten Unterlagen erhalten die Teilnehmer via Post bzw. als PDF im geschützten Mitgliederbereich auf unserer Homepage.
Zur Bewältigung der Corona-Krise hat die sich Große Koalition am 3.6.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie ein Zukunftspaket geeinigt. Aus steuerlicher Sicht sind dabei insbesondere folgende Punkte hervorzuheben.