Wichtiger Hinweis für alle Unternehmen mit Minijobs
In den Jahren 2021 und 2022 steigt der Mindestlohn insgesamt viermal. Es erfolgt also halbjährlich jeweils eine Erhöhung, die bei der Lohnabrechnung zu beachten ist. Daneben muss aber auch jeweils eine Überprüfung und ggf. Aktualisierung der arbeitsverträglichen Regelungen erfolgen.