Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer ist in jeder Hinsicht vielfältig. Es gibt kleine, mittlere, große und sehr große Kanzleien, die sich je nach Geschäftsmodell mit der gesamten Bandbreite der Tätigkeiten von WP befassen, sich lediglich auf Teile des typischen Angebotsportfolios beschränken oder sich auf bestimmte Tätigkeiten spezialisiert haben. Hierzu gehören auch WP, die überwiegend im Bereich der Beratung, insbesondere auch steuerberatend tätig sind und nur wenige oder gar keine Abschlussprüfungen durchführen. Auch die nicht prüfenden WP sind ein wichtiger Teil unseres Berufsstands. Die Zahl dieser Berufsangehörigen hat in den letzten Jahren zugenommen.

 

Das vorhandene fachliche und organisatorische Know-How, über das WP im Bereich der Abschlussprüfung verfügen, geht in diesen Fällen selbstverständlich nicht verloren, sondern wird insbesondere im Bereich der Erstellung von Jahresabschlüssen eingesetzt und weiterentwickelt.

Vor allem kleine und mittlere Mandanten wissen es zu schätzen, wenn sie auf die Kompetenz von WP z.B. bei Bewertungsfragen, betriebswirtschaftlichen Analysen und Prüfungen, Planungsrechnungen, Umstrukturierungen und Gestaltungsfragen zurückgreifen können.

 

Alle Berufsangehörigen sind unabhängig von ihrem jeweiligen Tätigkeitsgebiet Mitglieder der WPK und können und sollen im Rahmen der beruflichen Selbstverwaltung an der Organisation und Fortentwicklung der Kammer mitwirken. Der Beirat der WPK ist das maßgebende Gremium, das wichtige Fragen erörtert und das eine praxisgerechte und zukunftsorientierte Gestaltung unserer Kammer unterstützt und begleitet.

 

Der WPK-Beirat muss ein Abbild des Berufsstands sein, um die Interessenlage der Berufsangehörigen aus allen Bereichen berücksichtigen zu können. Die Vielfalt unseres Berufsstands ist dabei der Garant für eine umfassende Diskussion und sachgerechte Ergebnisse, um die notwendige Einheit des Berufsstands zu erhalten. Die Dörschell-Liste bildet diese Vielfalt des Berufsstands unterhalb der Big4 bestens ab.

 

Auch die nicht prüfenden WP sollten sich deshalb an den WPK-Beiratswahlen beteiligen und mit der Ausübung ihres Wahlrechts ihre berufliche Selbstverwaltung aktiv mitgestalten. Geben Sie Ihre 45 Stimmen unserer Liste!

 

 

von WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen, Meschede