Zweite Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
§ 35c EStG sieht eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden vor. Die Mindestanforderungen für die energetischen Maßnahmen werden durch Rechtsverordnung festgelegt. [...]