Kategorie: Meldungen

Zusammenschluss von Zahnärzten: Gefahr der Gewerblichkeit

Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Die eigene freiberufliche Betätigung eines Mitunternehmers kann auch in Form der Mit- und Zusammenarbeit stattfinden.

Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß

Aufgrund des SolZG 1995 erhebt der Bund seit dem Jahr 1995 ununterbrochen einen Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer.[1] Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10. Dezember 2019[2] wurde für das Jahr 2020 der Zuschlag trotz Auslaufens des Solidarpakts II unverändert weitererhoben und ab dem Jahr 2021 die in § 3 SolZG 1995 bestimmte Freigrenze (sog. Nullzone) so stark angehoben, wodurch rund 90 Prozent der Zahler der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer nicht mehr mit dem Solidaritätszuschlag belastet werden sollten.

BFH: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge ab dem mit Beginn des Ukraine-Kriegs einsetzenden Zinsanstieg

Der BFH hat mit Beschluss vom 21.03.2025 - X B 21/25 (AdV) entschieden, dass aufgrund des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, jedenfalls seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge bestehen. Nach § 240 der Abgabenordnung (AO) ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Steuerbetrags zu entrichten, umgerechnet auf das Jahr also 12 %.

2025-04-11T13:39:43+02:0011.04.2025|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

BFH: Verfassungsmäßigkeit der Verwendung geschlechtsspezifischer Sterbetafeln bei der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Der BFH hat mit Urteilen vom 20.11.2024 entschieden, dass die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG verstößt.

2025-04-11T13:40:32+02:0011.04.2025|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

Neues BMF-Schreiben zu Kleinunternehmern: DStV fordert Klarstellung bei E-Rechnung

Seit Anfang des Jahres gelten für Kleinunternehmer geänderte Regeln. Mit Schreiben vom 18.03.2025 legte die oberste Finanzbehörde die Verwaltungsauffassung dazu vor. In Bezug auf die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen enthält diese jedoch eine unklare bzw. unnötige Einschränkung. Der DStV fordert diese zu beseitigen.

2025-04-11T13:33:25+02:0011.04.2025|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

EU-Parlament beschließt eine Verschiebung von Nachhaltigkeits- und Sorgfaltsberichtspflichten

Im Eilverfahren hat das EU-Parlament eine Verschiebung von Nachhaltigkeits- und Sorgfaltsberichtspflichten für Unternehmen beschlossen. Zuvor hatte bereits der Rat der EU grünes Licht für die Verhandlungen mit den Europaabgeordneten gegeben. Die Verschiebung könnte also schnell umgesetzt werden. Für die Rechtssicherheit von Wirtschaft, Beratern und Prüfern ist dies dringend geboten.

2025-04-04T12:41:25+02:0004.04.2025|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

T.I.M. – Der TAX.IT.MANAGER. als Erfolgsfaktor in der Digitalisierung

Das Thema „Digitalisierung“ ist schon lange in aller Munde, es wird in verschiedenen Kontexten verwendet, wie z.B. in der Bildung, der Wissenschaft und der Wirtschaft. Doch was genau ist Digitalisierung, was verstehen wir darunter? Fest steht einerseits, das es sich dabei nicht um einen Zustand, keinen Status handelt, der final funktional oder zeitlich erreicht werden kann, sondern es vielmehr ein Prozess ist, also ein Weg steter Weiterentwicklung, der im Prinzip auch kein Ende kennt. Andererseits steht fest, dass sowohl die funktionalen Möglichkeiten zunehmen werden, aber eben auch die Abhängigkeiten von diesen Technologien, die mittlerweile für die Unternehmen eine existentielle Bedeutung darstellen. Umso wichtiger ist es, die Kontrolle bei der Digitalisierung und den damit verbundenen Geschäftsprozessen zu behalten, um den unternehmerischen Erfolg auf Kurs zu halten.

2025-04-02T09:18:02+02:0031.03.2025|Aktuelles, iFrame, Meldungen|
Nach oben