BMF: Organschaft – Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen im Zusammenhang mit den nichtwirtschaftlichen Bereichen i. e. S.
Das BMF setzt die EuGH-Urteile C-141/20, C-269/20 und C-184/23 sowie das BFH-Urteil V R 14/24 (V R 20/22; V R 40/19) um und bestätigt, dass Innenleistungen innerhalb einer umsatzsteuerlichen Organschaft nicht steuerbar sind, auch wenn sie für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im engeren Sinne verwendet werden.

