Kategorie: Meldungen

BFH: Pensionszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein?

Mit Urteil vom 17.12.2025 - I R 4/23 hat der BFH über die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen zugunsten zweier bei einer GmbH angestellten Gesellschafter entschieden. Es ging es um die Frage, ob ein vereinbarter Zinssatz von 6 % bei durch Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungszusagen als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden kann. Die zugesagten Betriebsrenten sollten in der Weise finanziert werden, dass die Gesellschafter zugunsten der Renten auf einen Teil ihrer Arbeitslöhne (Urlaubs- und Weihnachtsgelder) verzichten (sogenannte Entgeltumwandlung). Die GmbH hatte sich verpflichtet, den auf diese Weise aufzubauenden Kapitalstock mit 6 % per annum zu verzinsen. Im Gegensatz dazu erhielt ein gesellschaftsfremder Arbeitnehmer für seine arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage lediglich eine Verzinsung von 3 % p.a. Das Finanzamt sah deshalb den den Gesellschafter-Arbeitnehmern zugebilligten Zinssatz als überhöht an und behandelte die von der GmbH für die künftigen Renten gebildeten Rückstellungen als verdeckte Gewinnausschüttungen, soweit die Verzinsung mehr als 3 % per annum beträgt.

2026-02-20T14:34:15+01:0020.02.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

BFH: Zur Anwendung der sogenannten modifizierten Trennungstheorie

Der IV. Senat des BFH bekräftigt erneut seine Auffassung, dass bei teilentgeltlichen Übertragungen nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG die sogenannte modifizierte Trennungstheorie anzuwenden ist. Danach wird der Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts bis zur Höhe des vereinbarten Entgelts dem entgeltlichen Teil zugeordnet; nur der darüberhinausgehende Anteil entfällt auf den unentgeltlichen Teil. In der Folge müssen stille Reserven in diesen Konstellationen nicht zwingend aufgedeckt werden. Ob und wie die Finanzverwaltung auf diese Rechtsprechung reagieren wird, bleibt offen.

2026-02-20T14:32:20+01:0020.02.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

BFH: Grunderwerbsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines Notars: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis

Kommt ein Notar seiner Pflicht zur Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zwei-Wochen-Frist nach, kann er keinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO in die versäumte Anzeigepflicht stellen. Dies hat der BFH mit Urteil vom 08.10.2025 – II R 22/23 entschieden.

2026-02-13T12:03:32+01:0013.02.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

Stammdaten 10-Schritte-Leitfaden

Unstrukturierte Stammdaten verursachen Mehraufwand, Fehler und Medienbrüche. Der Stammdaten 10 Schritte Leitfaden liefert eine klare Vorgehensstruktur für Kanzleien, schafft Transparenz in DATEV-Systemen und legt die Grundlage für stabile, digitale Prozesse.

2026-02-12T11:24:38+01:0012.02.2026|Aktuelles, Meldungen|

BFH: Verspätungszuschlag und Corona-Krise

Mit der Verlängerung der Steuererklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2019 hatte der Gesetzgeber Rücksicht auf Erschwernisse genommen, die durch die Corona-Pandemie verursacht waren. Versäumte der Steuerpflichtige allerdings auch diese Fristen, waren zwingend Verspätungszuschläge festzusetzen. Ein Ermessen bestand nicht.

2026-02-06T14:31:41+01:0006.02.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

BFH: Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu erfassen sind. Die gegenteilige Auffassung, wonach solche Zinsen wegen § 4 Abs. 5b EStG steuerlich zu neutralisieren seien, hat der IV. Senat ausdrücklich zurückgewiesen.

2026-02-06T14:25:21+01:0006.02.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|
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