Krankenversicherungsbeiträge nur für eine Basisabsicherung abziehbar
Mit Urteil vom 29.11.2017 (Az. X R 5/17) hat der BFH entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der sowohl Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse als auch freiwillig privat krankenversichert ist, lediglich die Beiträge gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abziehen kann, die er an die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet ...