BFH: Besondere Ergebnisbeteiligung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft
Einem Gesellschafter, der unterjährig in eine vermögensverwaltende GbR eintritt, kann der auf ihn entfallende Einnahmen- oder Werbungskostenüberschuss für das gesamte Geschäftsjahr zuzurechnen sein.

