BMF: AdV wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung
Die Finanzverwaltung hat auf den BFH-Beschluss vom 25.4.2018 (Az.: IX B 21/18), in dem verfassungsrechtliche Zweifel hinsichtlich der Höhe des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1 AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2015 geäußert wurden reagiert.