BFH: Sachverständigengutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Marktmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete zur Feststellung einer nur verbilligten Vermietung darf nicht durch ein Sachverständigengutachten auf der Grundlage statistischer Annahmen nach der sog. EOP-Methode (ertragswertorientierte Pachtwertfindung) bestimmt werden.

