BFH: Steuerliches Abzugsverbot für (Kartell-)Geldbußen
Der BFH hat durch Urteil vom 22.5.2019 - XI R 40/17 entschieden, dass eine bei einer Bußgeldfestsetzung gewinnmindernd zu berücksichtigende „Abschöpfung“ der aus der Tat erlangten Vorteile nicht bereits dann vorliegt, wenn die Geldbuße lediglich unter Heranziehung des tatbezogenen Umsatzes ermittelt wird und sich nicht auf einen konkreten Mehrerlös bezieht.

