Bundestag stimmt für teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Der Bundestag hat am 14.11.2019 das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 beschlossen. Es sieht vor, die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag ab dem Jahr 2021 deutlich anzuheben. Dadurch wird für ca. 90 % aller aktuellen Soli-Zahler die Abgabe komplett wegfallen.

