BMF: Änderungen bei elektronischen Aufzeichnungssystemen zum 1.1.2020
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ist § 146a AO eingeführt worden. Bestimmte Anforderungen des Gesetzes werden zwar durch ein vom BMF geplantes sog. Nicht-Beanstandungsschreiben längstens bis zum 1.10.2020 verschoben, doch andere Anforderungen sind zwingend zum 1.1.2020 zu erfüllen.