BMF: Begriff der Werklieferung/Werkleistung -Anpassung des Abschnitts 3.8 Abs. 1 Satz 1 UStAE
Der BFH hat in seinem vom 22.8.2013 – V R 37/10 festgestellt, dass Werklieferungen vorliegen, sobald zusätzlich zur Verschaffung der Verfügungsmacht (§ 3 Abs. 1 UStG) ein fremder Gegenstand be- oder verarbeitet wird.

