MF Sachsen-Anhalt: Vereinfachter Antrag auf Steuererleichterungen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus
Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, können in einem vereinfachten Verfahren die Anpassung ihrer Steuervorauszahlungen, die Stundung von Steuerzahlungen oder auch einen Vollstreckungsaufschub bei ihrem Finanzamt beantragen.