BMF: Steuerbefreiung einer unentgeltlichen Lieferung in grenzüberschreitenden Fällen
Anwendung der Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Lieferung nach § 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG setzt nach § 6a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 UStG u. a. voraus, dass der korrespondierende Erwerb des Gegenstands im anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung unterliegt (vgl. auch Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b MwStSystRL).

