Kategorie: iFrame|Mitarbeiter-Info

Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Neues zum Sonderausgabenabzug bei den Eltern statt dem Kind

Tragen Eltern, die ihrem kindergeldberechtigten Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Basis-Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuerlast der Eltern mindern. Ein solcher Kostenabzug ist selbst dann zulässig, wenn das Kind erwerbstätig ist und der Arbeitgeber die Beiträge unmittelbar vom Lohn des Kindes einbehalten hat.

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