Regierungsentwurf zum sog. JStG 2019: Neuerungen bei Sonderzahlungen zur Krankenversicherung
Mit dem JStG 2010 hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem VZ 2011 den Kostenabzug für Vorauszahlungen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen im Abflussjahr eingeschränkt, soweit diese der Basisabsicherung dienen.