Kategorie: iFrame

Wer zu spät kommt, den bestraft der (automatische) Verspätungszuschlag!

Wer seine Steuererklärung nicht oder zu spät abgibt, kann mit einem Verspätungszuschlag belangt werden – das ist soweit nichts Neues. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde die bis dahin geltende Ermessensentscheidung durch die Einführung des automatischen Verspätungszuschlags gem. § 152 Abs. 2 AO stark eingeschränkt.

Steuerliche Folgen des Brexits – Ertragsteuern und Umsatzsteuer

Der drohende Brexit stellt die Wirtschaft vor enorme Herausforderungen. Unternehmen haben eine Vielzahl an juristischen Problemen zu klären und müssen ihre Rechtsstrukturen, Handelsströme und Lieferketten überprüfen bzw. neu ausrichten. Im Folgenden soll daher ein Überblick über ausgewählte mögliche steuerliche Folgen gegeben werden.

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