BMF: Ausweitung der AdV wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes
Die Anweisung, die Vollziehung von Zinsfestsetzungen wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes nach § 238 Absatz 1 Satz 1 AO auf Antrag auszusetzen, wurden vom BMF auf Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2012 erweitert.