Aufhebung der gleich lautenden Erlasse zur vorläufigen Einheitswertfeststellung
Mit Schreiben vom 17.1.2019 hat die Finanzverwaltung die gleich lautenden Erlasse zur vorläufigen Einheitswertfestellung und vorläufigen Festsetzung des Grundsteuermessbetrags vom 18.5.2015 (BStBl I 2015, 439) aufgehoben.